wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Unter den „wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks“ versteht man die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen sowie Erzeugnisse (solang sie mit dem Boden zusammenhängen). Alle Sachen hingegen, die man zerstörungsfrei an anderer Stelle wieder aufbauen könnte (d.h. ohne Wesensveränderung) und nur auf den Boden aufgesetzt sind, gehören nicht zu den wesentliche Bestandteilen eines Grundstücks (z.B. Fertiggaragen).

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.