Unter den „wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks“ versteht man die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen sowie Erzeugnisse (solang sie mit dem Boden zusammenhängen). Alle Sachen hingegen, die man zerstörungsfrei an anderer Stelle wieder aufbauen könnte (d.h. ohne Wesensveränderung) und nur auf den Boden aufgesetzt sind, gehören nicht zu den wesentliche Bestandteilen eines Grundstücks (z.B. Fertiggaragen).
wesentliche Bestandteile des Grundstücks
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