Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB & Provisionsgrundsatz
AGB & Provisionsgrundsatz
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber nachfolgend „Auftraggeber“ und dem, Herrn Tobias Maydl (Hallerhüttenstr. 1 90461 Nürnberg), nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „Makler“.
Der Auftraggeber kann sowohl der Anbieter einer Immobilie (Verkäufer oder Vermieter) als auch der Interessent an einer Immobilie (Käufer oder Mieter) sein.
1.1 Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe unseres Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.
1.2 Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.
1.3 Auch für den anderen Vertragsteil sind wir berechtigt, entgeltlich tätig zu sein.
1.4 Die Exposés und Informationen sind nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über Herrn Tobias Maydl zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns einen Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Ein Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
2.1 Für das Zustandekommen von Maklerverträgen nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz, sowie Maklerverträgen zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (§ 656a BGB) ist die Schriftform grundsätzlich erforderlich. Diese werden in Textform geschlossen. Sofern der Auftragnehmer das Angebot annehmen möchte, wird er dies per E-Mail, Brief, Fax oder SMS bestätigen.
3.1 Vertragsgegenstände sind die Vermittlung oder der Nachweis einer Immobilie zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht.
3.2 Alle Angaben des Objektnachweises und der Objektbeschreibung sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung / -verpachtung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers, Vermieters oder Verpächters und wurden vom Auftragnehmer nicht überprüft. Der Auftragnehmer steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
3.3 Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
4.1 Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande wie ein Mietvertrag, so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch Herrn Tobias Maydl nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei notarieller Beurkundung beziehungsweise bei Vertragsabschluss. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.
4.2 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 3,57 % inkl. MwSt. vom Kauf-/Verkaufspreis.
4.3 Die Provision bei der Wohnraumvermietung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zwei Monatsmieten (inkl. MwSt.) zu Lasten des Vermieters. Bei der Vermietung von gewerblichen Objekten beträgt die Provision 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. (jeweils zu Lasten des Mieters und Vermieters). Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden.
4.4 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte sich diese ändern, erhöhen oder verringern sich entsprechend die Provisionssätze.
4.5 Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können nicht vom Makler entgegengenommen werden.
4.6 Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Verkaufsberechtigten ersetzt wird.
4.7 Entscheidet sich der Interessent oder Verkäufer/Vermieter für den Kauf/Verkauf/Vermietung und wünscht nach entsprechenden Verhandlungen die Ausfertigung eines Miet- bzw. Kaufvertrages, tritt dann aber von dieser Entscheidung zurück, wird eine Aufwandsentschädigung für die Ausfertigung von Verträgen (Miet-, Pacht oder Kaufvertrag) in Höhe der Aufwandskosten (Ersatz auf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen, wie beispielsweise:
fällig.
4.8 Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird. Ebenso berührt die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder Mietzinses den Provisionsanspruch des Auftragnehmers nicht.
4.9 Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kauf- oder Mietvertrages mit dem von dem Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.
4.10 Ist der Auftraggeber Wohnungssuchender i. S. d. § 2 Abs. 1a WoVermittG entsteht der Provisionsanspruch nur, wenn der Auftragnehmer ausschließlich wegen des Maklervertrags mit dem Auftraggeber vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.
4.11 Handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, hat der Auftragnehmer einen Maklervertrag mit beiden Parteien geschlossen und ist der Käufer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so sind beide Parteien in gleicher Höhe zur Entrichtung der Provision verpflichtet.
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden. Ausgenommen ist hiervon die Vermittlung von Wohnraum zu Mietzwecken i. S. d. § 1 WoVermittG.
5.2 Alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, hat er vertraulich zu behandeln.
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere, falls der Auftragnehmer nicht weiter tätig zu werden braucht.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich vom Zustandekommen des Kauf- oder Mietvertrages zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Kauf- oder Mietvertrages zu übermitteln.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht, und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Kauf- oder Mietvertrag über das seitens des Auftragnehmers nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
7.1 Unabhängig vom Abschluss eines Hauptvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer entstandenen Aufwendungen (bspw. Postgebühren, Schreibgebühren, Reisekosten, Veröffentlichungskosten, Kosten für Immobilienbewertung, etc.) zu ersetzen.
7.2 In Abweichung hiervon sind Aufwendungen bei der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nur dann erstattungsfähig, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen oder der Mietvertrag nicht zustande kommt.
8.1 Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 3 Monate und beginnt erst nach Durchführung aller zur Vermarktung notwendigen Vorbereitungsarbeiten (Erstellung der Bilder, Aufbereitung der Grundrisse, Behördengänge, etc.). Ist der Auftraggeber jedoch auf der Suche nach einer Immobilie, beginnt der Vertrag mit Unterzeichnung.
8.2 Der Vertrag kann jederzeit und beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Makleralleinauftrag verlängert sich um jeweils drei Monate, falls er nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
9.1 Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei etwaigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet.
11.1 Sollte der Auftraggeber Verbraucher sein, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Anschluss an diese AGB belehrt wird.
12.1 Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
13.2 Erfüllungsort- und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz des Maklerunternehmens, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
13.3 Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
13.4 Sollten einzelne Regelungen des Vertrags einschließlich dieser der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ersatzweise für die jeweils unwirksame Regelung gilt eine solche rechtlich wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und die die Vertragspartner nach dem Zweck dieser AGB einbezogen hätten, wenn die Unwirksamkeit der jeweiligen Regelung erkannt worden wäre. Eine Regelungslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.