Ein Substitutionsgebäude ist im Sachwertverfahren immer dann bei der Berechnung der Herstellungskosten zu unterstellen, wenn die baulichen Anlagen nach heutigen Maßstäben nicht wirtschaftlich errichtet wurden. So sind zum Beispiel bei einer Fabrikhalle in Massivbauweise aus dem 19. Jahrhundert die Herstellungskosten für eine vergleichbare Halle in moderner (günstigerer) Bauweise anzusetzen. Dies folgt dem Grundsatz, dass die Herstellungskosten im Sachwertverfahren wertorientiert und nicht (herstellungs-)kostenorientiert anzusetzen sind.
Substitutionsgebäude
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