Nicht bauliche Anlagen, die nicht schon im Bodenwert mit erfasst werden. Dies können parkähnliche Gärten und besonders wertvolle Anpflanzungen sein, die sich werterhöhend auswirken. Das normale Schutz- und Gestaltungsgrün ist dagegen generell im Bodenwert mit abgegolten.
Sonstige Anlagen (Immobilienbewertung)
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