Sondereigentum

Sondereigentum in Bezug auf eine Wohnung bezieht sich auf den individuellen Teil einer Wohnimmobilie oder Eigentumswohnung, der von einem Eigentümer oder einer Eigentümerin exklusiv genutzt, verwaltet und veräußert werden kann. In Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnanlagen umfasst Sondereigentum typischerweise die Eigentumsrechte an einer bestimmten Wohnungseinheit (Wohnungseigentum) sowie gegebenenfalls an zugehörigen Räumen wie Kellern oder Garagen (Teileigentum).

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