Die „öffentliche Bestellung von Sachverständigen“ bezieht sich auf die Anerkennung und Zulassung eines Sachverständigen durch eine anerkannte und zuständige Behörde oder Institution, um Gutachten und Expertisen in einem bestimmten Fachgebiet auszustellen und eine offizielle Expertenstellung in rechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten zu haben. Die öffentliche Bestellung für Bewertungssachverständige übernehmen in der Regel die Industrie- und Handelskammern. Auf solche Art bestellte und vereidigte Sachverständige sind solchen nach der DIN-Norm 17024 zertifizierten Sachverständigen gleichgestellt.
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Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)
