Unter einem Marktwertgutachten versteht man in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB), das von einem Sachverständigen erstellt wird und in welchem dieser den Markt- bzw. Verkehrswert einer Immobilie begründet und nachvollziehbar schätzt. Für weniger offzielle Anlässe wird von vielen Sachverständigen auch ein „Kurzgutachten“ angeboten.
Marktwertgutachten
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