kürzere Restnutzungsdauer

Mit einem Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes kann man den steuerlichen Abschreibungszeitraum einer Immobilie verkürzen (Standard: 50 Jahre) und oftmals erheblich an Steuern einsparen. Dies können pro Jahr mehrere Tausend Euro sein, die man an Steuern einsparen kann. Ein solches Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer muss von einem Sachverständigen erstellt werden, der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert worden ist.

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Unsere Standorte

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Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

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