Unter dem Begriff „wertrelevante Geschossflächenzahl“ oder abgekürzt WGFZ versteht man in der Wertermittlung die Größe, welche die tatsächlich auf dem Grundstück verwirklichte Ausnutzbarkeit wiedergibt und somit Wertrelevanz besitzt. Die WGFZ darf nicht mit der bauplanungsrechtlichen Größe der GFZ (Geschossflächenzahl) verwechselt werden. Während in die GFZ nur Geschossflächen von Vollgeschossen einfließen, werden bei der WGFZ auch Dachgeschosse anteilig angerechnet.
Geschossflächenzahl, wertrelevante
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