Ein „fiktives Baujahr“ ist das Baujahr, welches ein Gebäude in der Immobilienbewertung rechnerisch nach einer Modernisierung bzw. Kernsanierung erhält. Das Gebäude „verjüngt“ sich gewissermaßen fiktiv, da es z.B. durch die Kernsanierung nicht nur renoviert wurde, sondern in einen nahezu neuwertigen Zustand versetzt wurde. Bei der Ermittlung des fiktiven Baujahrs wird in diesem Fall das Jahr der Kernsanierung mit einem Abschlag versehen, je nachdem, wie viel von der Ursprungsbausubstanz erhalten geblieben ist.
Wie berechnet man den Abschlag?
Der Abschlag ergibt sich als prozentualer Abschlag an der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes. Als prozentualer Abschlag wird für gewöhnlich 10-20 % gewählt. Wenn ein Wohngebäude demnach eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren aufweist, beträgt der Abschlag somit 8-16 Jahre.