Ein Exposé ist die professionelle Präsentation einer Immobilie, die potenziellen Käufern alle relevanten Informationen liefert. Es dient als zentrales Verkaufsdokument und ist sowohl für Online-Immobilienportale als auch für klassische Print-Werbung unverzichtbar.
Ein Exposé ist wie eine Visitenkarte für Ihre Immobilie. Auf die qualitätsvolle und gewissenhafte Erstellung des Exposés sollten Sie Wert legen.
Was gehört in ein Immobilienexposé?
- Aussagekräftige Bilder – Hochwertige Fotos oder 3D-Visualisierungen steigern die Attraktivität.
- Detaillierte Objektbeschreibung – Angaben zu Lage, Größe, Baujahr, Zimmeranzahl, Ausstattung und Modernisierungen.
- Grundriss – Wichtige Orientierungshilfe für Kaufinteressenten.
- Energieausweis – Pflichtangaben zu Energieeffizienz, Heizungsart und Energieverbrauch.
- Kaufpreis – Transparente Kostenaufstellung für Interessenten.
- Besonderheiten & Highlights – Z. B. Garten, Balkon, Kamin oder gehobene Ausstattung.
- Lagebeschreibung – Was sind die Vorzüge der Lage, wie z.B. Infrastruktur, Anbindung und Lagequalität.
- Angaben zur Bezugsfertigkeit – Ab wann kann die Immobilie bezogen werden? Wie ist die Vermietungssituation?
Warum ist ein gutes Immobilienexposé entscheidend?
Ein gut strukturiertes Exposé entscheidet maßgeblich über das Kaufinteresse. Hochwertige Inhalte sorgen für eine bessere Sichtbarkeit auf Immobilienportalen und steigern die Chance auf eine schnelle Vermarktung. Zudem erleichtert ein professionelles Exposé Besichtigungen und Preisverhandlungen, da es bereits im Vorfeld alle wesentlichen Informationen liefert.
Kann ein hochwertiges Exposé den Verkaufserlös positiv beeinflussen?
Definitiv ja! Hochwertige Inserate führen im Schnitt zu besseren Kaufpreisen, das ist das Ergebnis einer groß angelegten wissenschaftlichen Studie der Iowa State University (2023). In diesem Artikel erläutern wir Ihnen u.a. die Hintergründe dazu.
Was sind rechtliche Fallstricke beim Exposé?
1. Irreführende oder falsche Angaben
❌ Täuschung oder falsche Versprechen:
- Unzutreffende Aussagen zu Wohnfläche, Baujahr, Zustand oder Ausstattung können als arglistige Täuschung gewertet werden (§ 123 BGB).
- Käufer könnten den Kaufpreis mindern, Schadensersatz fordern oder den Vertrag anfechten.
❌ Fehlende Pflichtangaben:
- Energieausweis-Daten sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 87 GEG). Fehlen sie, droht ein empfindliches Bußgeld.
- Wesentliche Baulasten, Wegerechte oder Mietverhältnisse müssen korrekt angegeben werden.
2. Haftung für fehlerhafte Flächenangaben
❌ Wohnflächenabweichung:
- Eine zu große Abweichung zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche kann zu Minderungen des Kaufpreises oder Schadensersatzforderungen führen.
- Abweichungen über 10 % gelten häufig als erheblich und können eine Rückabwicklung des Kaufs rechtfertigen.
3. Unzureichende Angaben zur Bebaubarkeit
❌ Fehlinformationen zum Baurecht:
- Aussagen zur möglichen Aufstockung, Anbau oder Nutzungsänderung sollten nur gemacht werden, wenn sie baurechtlich gesichert sind.
- Fehlerhafte Angaben könnten zu Haftungsansprüchen gegen den Verkäufer oder Makler führen.
4. Probleme durch unklare Formulierungen
❌ Weichzeichner & vage Aussagen:
- Begriffe wie „saniert“ können falsch interpretiert werden.
- Käufer könnten sich auf mündliche oder schriftliche Zusicherungen berufen.
5. Wettbewerbsrecht & Urheberrecht
❌ Verstöße gegen das UWG:
- Ein zu werblicher oder irreführender Ton kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.
- Beispiel: „Energieeffizienzklasse A+“, obwohl tatsächlich eine schlechtere Klassifizierung vorliegt.
❌ Urheberrechtliche Probleme bei Bildern & Texten:
- Fotos, Grundrisse oder Texte dürfen nicht ohne Zustimmung von Architekten, Fotografen oder anderen Urhebern verwendet werden.