Energieausweis: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt an, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Dabei wird entweder der Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder der tatsächliche Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) erfasst. Zusätzlich enthält der Energieausweis oft Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Wozu Energieausweise?

Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch von Immobilien vergleichbar zu machen und sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Käufer und Mieter erhalten dadurch eine bessere Entscheidungsgrundlage.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Bereits zur Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen, und die Energiekennwerte müssen im Immobilieninserat angegeben werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Zudem ist der Ausweis verpflichtend bei Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes (§ 80 GEG).

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis – Wo liegt der Unterschied?

  • Verbrauchsausweis: Wird anhand der Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (z. B. Heizkostenabrechnung) erstellt. Die Effizienzklasse wird dabei durch den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner beeinflusst.
  • Bedarfsausweis: Beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes, z. B. Bauweise, Dämmung, Fensterqualität und Heizsystem. Das individuelle Nutzerverhalten spielt hier keine Rolle.

Warum der Bedarfsausweis die bessere Wahl ist

Der Bedarfsausweis bietet eine präzisere Bewertung der Immobilie, da er nicht vom individuellen Heizverhalten beeinflusst wird. Besonders beim Verkauf ist er die bessere Wahl, da Käufer zunehmend auf Energieeffizienz und Transparenz achten. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage ist essenziell – und genau diese liefert der Bedarfsausweis zuverlässiger als der Verbrauchsausweis.

Zudem sind die Verbrauchsdaten der Jahre 2020–2022 oft verzerrt. Die Corona-Lockdowns und vermehrtes Homeoffice haben den Energieverbrauch künstlich erhöht, was sich in Verbrauchsausweisen widerspiegelt. Dadurch könnte Ihre Immobilie schlechter bewertet werden, als es ihrer tatsächlichen Effizienz entspricht.

Bei welchen Objekten ist der Bedarfsausweis Pflicht?

  • Neubauten
  • Für ältere Wohngebäude (bis zu 4 Wohneinheiten), die vor 1977 gebaut wurden
  • Bei längerem Leerstand

Welche Ausnahmen gibt es von der Energieausweis-Pflicht?

Nicht jede Immobilie benötigt einen Energieausweis. Laut Gebäudeenergiegesetz (§ 2 GEG) gibt es folgende Ausnahmen:

  • Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (z. B. Gartenhäuser, Tiny Houses).
  • Denkmalschutz-Immobilien, wenn eine energetische Sanierung das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen würde.
  • Religiöse Gebäude, wie Kirchen, Moscheen oder Synagogen.
  • Provisorische Bauten, die höchstens 2 Jahre genutzt werden (z. B. Baucontainer, temporäre Verkaufsstände).
  • Unbeheizte Gebäude, wie Garagen, Schuppen oder kalte Wintergärten.
  • Industrie- und Lagerhallen, wenn sie kaum oder gar nicht beheizt oder gekühlt werden.
  • Ferienhäuser & Wochenendhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis kostet ca. 100-200 €, ein Bedarfsausweis 400-1.000 €.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Laut § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind dazu folgende Personengruppen berechtigt:

  • Architekten & Bauingenieure – mit Erfahrung in der energetischen Bewertung von Gebäuden
  • Handwerksmeister (z. B. Heizungsbauer, Maurer, Elektrotechniker) – mit entsprechender Zusatzqualifikation
  • Energieberater – insbesondere zertifizierte BAFA- und KfW-Energieberater
  • Techniker & Fachingenieure – im Bereich Bauphysik, Versorgungstechnik oder Hochbau
  • Schornsteinfeger – mit Zusatzausbildung für Gebäudeenergieberatung

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