Gemeinschaftseigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezieht sich auf die Teile und Einrichtungen eines Mehrfamilienhauses oder Wohnkomplexes, die von allen Wohnungseigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet werden. In einer WEG besteht das Eigentum an den einzelnen Wohnungseinheiten sowie am Gemeinschaftseigentum, und die Wohnungseigentümer teilen sich die Verantwortung für die Instandhaltung und Verwaltung dieser gemeinsamen Bereiche und Einrichtungen, wie z.B. Gebäudestruktur, Flure/Treppenhäuser, Aufzüge oder Gärten.
Eigentum, geschmeinschaftliches
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