Die Bruttogrundfläche (BGF) ist lt. ImmoWertV definiert als die marktüblich nutzbare Grundfläche (Außenmaße) aller Grundrissebenen eines Gebäudes. Zur Bruttogrundfläche zählen alle Bereiche eines Gebäudes, die überdeckt und allseitig oder teilweise in voller Höhe umschlossen sind. Hierzu zählen Innenräume, aber auch Loggien oder Gebäudedurchfahrten. Balkone zählen nicht zur Bruttogrundfläche, auch wenn sie überdeckt sind durch andere Balkone. Zur Bruttogrundfläche zählt auch die Grundfläche von Dachgeschossen, wenn die Raumhöhe am höchsten Punkt mind. 2 Meter beträgt und Kellergeschosse, sofern die Raumhöhe mind. 1,25 Meter beträgt.
Brutto-Grundfläche (BGF)
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