Gegenstand einer Wertermittlung (eines Immobilien-Gutachtens) kann ein Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich seiner Bestandteile (z.B. Gebäude und Außenanlagen) sein sowie Wohnungs- und Teileigentum und auch Rechte und Belastungen (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht).
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Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)
