besondere Bauteile

„Besondere Bauteile“ ist ein Begriff aus dem Sachwertverfahren und beschreibt den Sachverhalt, dass mit der Ermittlung der Normalherstellungskosten eines Gebäudes gewisse äußere Gebäudeteile außer Acht gelassen werden, die überlicherweise in vergleichbaren Gebäuden nicht vorkommen. Diese sind jedoch werterhöhend und müssen bei der Berechnung der Herstellungskosten berücksichtigt werden. Hierunter fallen z.B. Kelleraußentreppen, Hauseingangstreppen, Eingangsüberdachungen oder Dachgauben.

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