Außenbereich (Bauplanungsrecht)

Der Begriff „Außenbereich“ im Bauplanungsrecht bezieht sich auf bestimmte Gebiete außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils einer Gemeinde. Im Bauplanungsrecht in Deutschland, das durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist, spielt die Einteilung von Flächen in Innenbereich und Außenbereich eine wichtige Rolle. Die Unterscheidung zwischen diesen Bereichen hat erhebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauprojekten und auf den Wert der sich dort befindenden Immobilien.

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