Für den Fall, dass eine Immobilie bzw. Liegenschaft nicht gegen Geldzahlung übertragen wird, sondern gegen die Einräumung eines Gesellschafteranteils (Quote). Um die Höhe der Quote zu berechnen, empfiehlt es sich, objektiv den Wert der Immobilie ermitteltn zu lassen, z.B. durch einen geprüften Sachverständigen.
Anteilsbewertung (Immobilien)
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