Alterswertminderung

„Alterswertminderung“ ist ein Bergriff aus der Wertermittlung und beschreibt den Wertverzehr, der über die Jahre hinweg bei der Gebäudesubstanz eintritt. Kurz formuliert: Je älter ein Gebäude, desto verbrauchter und unwirtschaftlicher ist es. Der damit einhergehende Wertverlust wird im Sachwertverfahren als lineare Alterswertminderung berücksichtigt. Zunächst wird hierbei die Restnutzungsdauer mit der Gesamtnutzungsdauer ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Faktor wird mit den Neu-Herstellungskosten aller baulichen Anlagen (=Neuwert) multipliziert. Man erhält den Zeitwert der baulichen Anlagen, also den tatsächlichen Substanzwert zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Differenz aus Neuwert und Zeitwert wird als Alterswertminderung bezeichnet.

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