allgemeine Wertverhältnisse

Unter allgemeinen Wertverhältnissen versteht man grob gesprochen die Marktlage bzw. die Lage am Immobilienmarkt am Wertermittlungsstichtag (= der Tag, für den die Bewertung gelten soll). In § 2 Abs. 2 ImmoWertV werden unter allgemeinen Wertverhältnisse alle maßgebenden Umstände verstanden, die für die Preisbildung von Immobilien im gewöhnlichen Geschätzsverkehr relevant sind. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf die Lage des Grundstücks, die Wirtschaftssituation, die Baulust, Knappheit von Baugelände sowie auf die wirtschaftliche und demografische Entwicklung des Gebiets.

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unser Büro

Friedrichstr. 154
10117 Berlin

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.