Afa-Satz

„Afa“ ist eine Abkürzung für „Aufwendungen für Abschreibung“ und bezieht sich darauf, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines erworbenen Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum steuerlich abgeschrieben werden. Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 ist ein AfA-Satz von 2 % anzuwenden. Bei historischen Gebäuden (Fertigstellung vor dem 1.1.1925) beläuft sich der AfA-Satz auf 2,5 %. Siehe auch „steuerliche Abschreibung“

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