Unter „Rohbauland“ versteht man Flächen, die bauplanungsrechtlich für eine Bebauung bestimmt sind, deren Bebauung aber noch nicht zulässig und möglich ist, weil entweder die Erschließung noch nicht gesichert ist und/oder die Grundstücke noch nicht zweckmäßig geordnet sind.
Rohbauland
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