Ein Immobiliengutachten ermittelt einen Immobilien-Schätzwert. Dieser ist notwendig mit Unschärfen behaftet. Daher hat auch der BGH hierzu geurteilt, dass ein Gutachten nicht fehlerhaft ist, solange sich das Resultat innerhalb von zulässigen Toleranzen bewegt. Dieser Beurteilungs- und Ermessensspielraum bewegt sich gemäß BGH-Rechtsprechung zwischen 18-20 Prozent, vereinzelt sogar 30 %. Der jeweils für die Begutachtung ausgewählte Wert aus dem Ermessensspielraum muss jedoch begründet sein, ansonsten kann ein Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten bestehen.
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