gemeiner Wert

Der gemeine Wert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und ist im Wesentlichen identisch mit dem Verkehrswert. Der Verkehrswert (oder Marktwert, gemeiner Wert, Wert für jedermann) gibt Antwort auf die Frage: Was wäre es jedem wirtschaftlich denkenden und handelnden Marktteilnehmer wert, Eigentümer der Immobilie zu sein? Der Konjunktiv „wäre“ deutet darauf hin, dass es sich beim Verkehrswert um einen fiktiven Preis bzw. um eine Preisprognose handelt, da er eine Schätzung darstellt über den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Verkaufsfall im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der „wirtschaftlich handelnde Marktteilnehmer“ verdeutlicht, dass der Verkehrswert ein verobjektivierter Preis ist, d.h. dieser Preis berücksichtigt alle Merkmale einer Immobilie. Einzelne subjetive Vorlieben, Erfahrungen und Möglichkeiten spielen bei der Verkehrswertermittlung keine Rolle. Dies erklärt auch das Phänomen, dass der Verkehrswert in der Regel nicht mit einzelnen Kaufpreisen identisch ist, die oftmals das Resultat subjetiver Schwerpunktsetzungen sind.

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