Baulasten sind öffentlich-rechtliche Erklärungen eines Grundstückseigentümers, etwas Bestimmtes auf seinem Grundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (z.B. Stellplätze auszuweisen oder Abstandsflächen zu übernehmen). Baulasten ermöglichen so die Bebaubarkeit eines Grundstücks, das aus rechtlichen Gründen sonst nicht bebaubar wäre (z.B. weil die geforderten Stellplätze oder Abstandsflächen fehlen). Baulasten werden i.d.R. im Baulastenverzeichnis eingetragen. Im Bundesland Bayern werden Baulasten im Grundbuch als beschränkt-persönliche Dienstbarkeit eingetragen. In Brandenburg empfiehlt es sich, sowohl im Baulastenverzeichnis als auch im Grundbuch zu recherchieren, da dort bis 2016 kein eigenes Verzeichnis existierte.
Baulasten
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