Außenbereich (Bauplanungsrecht)

Der Begriff „Außenbereich“ im Bauplanungsrecht bezieht sich auf bestimmte Gebiete außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils einer Gemeinde. Im Bauplanungsrecht in Deutschland, das durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist, spielt die Einteilung von Flächen in Innenbereich und Außenbereich eine wichtige Rolle. Die Unterscheidung zwischen diesen Bereichen hat erhebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauprojekten und auf den Wert der sich dort befindenden Immobilien.

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.