Unter allgemeinen Wertverhältnissen versteht man grob gesprochen die Marktlage bzw. die Lage am Immobilienmarkt am Wertermittlungsstichtag (= der Tag, für den die Bewertung gelten soll). In § 2 Abs. 2 ImmoWertV werden unter allgemeinen Wertverhältnisse alle maßgebenden Umstände verstanden, die für die Preisbildung von Immobilien im gewöhnlichen Geschätzsverkehr relevant sind. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf die Lage des Grundstücks, die Wirtschaftssituation, die Baulust, Knappheit von Baugelände sowie auf die wirtschaftliche und demografische Entwicklung des Gebiets.
allgemeine Wertverhältnisse
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