Zweck des Gutachtens

Immobilien-Gutachten werden für unterschiedliche Zwecke und Anlässe benötigt. Auch wenn es an sich nur einen Marktwert zu einem bestimmten Stichtag gibt, ergeben sich aus den verschiedenen Zwecken/Anlässen oft unterschiedliche Anforderungen an z.B. Aufbau und Inhalt eines Gutachtens. Als Bewertungsanlässe kommen (u.a) infrage: Kauf und Verkauf (zur Bemessung einer angemessen Kaufpreisforderung), Erbauseinandersetzungen (Aufteilung der Erbmasse), Ehescheidung (Aufteilung gemeinschaftlicher Immobilie bzw. Zugewinnausgleich), Zwangsversteigerung (zur Bemessung des Mindestgebots), Betreeungsangelegenheiten (Beleg wirtschaftlichen Handelns gegenüber Betreuungsgericht), steuerliche Zwecke (Abschreibung, Entnahemwert Betriebsvermögen, Erbschaft & Schenkung), Rechte und Belastungen (Begründung von Rechten oder Kapitalwert eines Wohnungsrechts), Enteignung, Versicherung, Finanzierung.

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Unsere Standorte

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Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

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