Die Wohnfläche einer Wohnung bezeichnet den Teil der Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, der für Wohnzwecke genutzt werden kann. Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die für das Wohnen und den Aufenthalt von Personen geeignet sind.
Wie darf die Wohnfläche berechnet werden?
Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche! Denn ihre Ermittlung ist abhängig von der Berechnungsverordnung, die man anwendet. Die gebräuchlichste Verordnung ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Daneben existiert beispielsweise noch die DIN 277 sowie die II. Berechnungsverordnung.
Wann gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?
Streng genommen muss die Wohnflächenverordnung nur im sozial geförderten Wohnungsbau verpflichtend angewendet werden. Im frei finanzierten Wohnungsbereich gibt es diese Pflicht nicht, auch wenn es hier trotzdem Usus ist, die Wohnflächenverordnung anzuwenden. Dennoch kann auf eine andere Methode zurückgegriffen werden. Dies sollte jedoch kenntlich gemacht werden.
Was passiert, wenn die Wohnfläche nicht stimmt?
Wird die Wohnfläche falsch angeben, können Sie zur Haftung gezogen werden. Gegenüber Ihrem Mieter, da dieser die Miete nachträglich kürzen kann. Aber auch gegenüber Ihrem Käufer einer Immobilie, da dieser vor einem Kauf ggf. nachverhandeln möchte oder nach dem Kauf Schadensersatz geltend macht.
Wie viel Prozent darf die Wohnfläche abweichen?
Aus Gerichtsurteilen sind Toleranzspannen zwischen 0 % und 10 % bekannt. Es ist also einzelfallabhängig, wobei marktüblich meist von einer 10-%-Grenze ausgegangen wird.
