Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezieht sich auf das Recht eines Wohnungseigentümers, einen bestimmten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Grundstücks in besonderer Weise zu nutzen. Im Gegensatz zum Sondereigentum, bei dem ein Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungsrecht an seiner eigenen Wohnungseinheit hat, ermöglicht ein Sondernutzungsrecht die exklusive oder vorrangige Nutzung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. Balkone oder Gartenflächen. Ein Sondernutzungsberechtigter kann das Sondernutzungsrecht nur innerhalb der Wohngemeinschaft übertragen, nicht aber isoliert veräußern.

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