Scheinbestandteile (Grundstück)

Unter die „Scheinbestandteile“ eines Grundstücks fallen solche Dinge, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind, insbesondere wenn die spätere Trennung vom Grundstück von Anfang an beabsichtigt war (z.B. das Gartenhäuschen des Mieters oder Dinge, die unter die Rückbaupflicht nach Pachtbeendigung fallen).

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.