Der Sachwertfaktor ist im Sachwertverfahren der Marktanpassungsfaktor. Dieser überführt reine Herstellungskosten („Substanzwert“) in einen Marktwert, indem er die Herstellungskosten vergleichbar macht. Der Sachwertfaktor wird in der Regel von den Gutachterausschüssen aus erzielten Kaufpreisen ermittelt nach der Formel: „Kaufpreis geteilt durch Sachwert“.
Sachwertfaktor
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