Eine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs „Sachverständiger“ existiert in Deutschland nicht. In der Rechtsprechung hat man sich jedoch darauf geeinigt, dass ein Sachverständiger auf einem bestimmten Sachgebiet über eine besondere Sachkunde verfügt. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger objektiv und unabhängig sein und einen Sachverhalt auch für Laien nachvollziehbar und verständlich darlegen können.
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