Die „Rückauflassung“ in Bezug auf Immobilien bezieht sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, in der festgelegt wird, unter welchen Bedingungen ein zuvor verkauftes Grundstück oder eine Immobilie wieder an den Verkäufer zurückübertragen werden kann.
Rückauflassung
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