Rückauflassung

Die „Rückauflassung“ in Bezug auf Immobilien bezieht sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, in der festgelegt wird, unter welchen Bedingungen ein zuvor verkauftes Grundstück oder eine Immobilie wieder an den Verkäufer zurückübertragen werden kann.

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Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

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