Rohbauland

Unter „Rohbauland“ versteht man Flächen, die bauplanungsrechtlich für eine Bebauung bestimmt sind, deren Bebauung aber noch nicht zulässig und möglich ist, weil entweder die Erschließung noch nicht gesichert ist und/oder die Grundstücke noch nicht zweckmäßig geordnet sind.

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