Planungshoheit der Kommunen

Die „Planungshoheit der Kommunen“ ist ein rechtlicher Grundsatz, der es den örtlichen Gemeinden und Kommunen ermöglicht, ihre eigenen Landnutzungs- und Bauplanungsentscheidungen autonom zu treffen. Dies bedeutet, dass die Gemeinden die Befugnis haben, ihre eigenen Pläne und Verordnungen im Bereich der Stadt- und Regionalplanung zu erstellen, zu genehmigen und umzusetzen, um die Entwicklung und Nutzung ihres Gebiets zu steuern.

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.