Die „Planungshoheit der Kommunen“ ist ein rechtlicher Grundsatz, der es den örtlichen Gemeinden und Kommunen ermöglicht, ihre eigenen Landnutzungs- und Bauplanungsentscheidungen autonom zu treffen. Dies bedeutet, dass die Gemeinden die Befugnis haben, ihre eigenen Pläne und Verordnungen im Bereich der Stadt- und Regionalplanung zu erstellen, zu genehmigen und umzusetzen, um die Entwicklung und Nutzung ihres Gebiets zu steuern.
Planungshoheit der Kommunen
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