Maklerprovision

Die Maklerprovision (oder Maklercourtage) ist der Lohn, den ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird auch als Courtage bezeichnet und fällt in der Regel beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie an. Die Maklerprovision ist erfolgsabhängig. Sie wird erst fällig, wenn der Makler erfolgreich die Vermittlung der Immobilie zustande bringt.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

In der Immobilienbranche haben sich marktübliche Provisionshöhen von 3,57 % bis 7,14 % etabliert – je nach Region und Objekttyp.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer maximal 50% der Provision. Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision also je zur Hälfte. Marktüblich sind dies jeweils 3,57 %. Beim Verkauf von Grundstücken, Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern kann die Provisionsverteilung frei geregelt werden. So ist hier auch eine reine Außenprovision möglich (nur Käufer zahlt).

Abweichend hiervon kann geregelt werden, dass der Verkäufer die komplette Maklerprovision übernimmt (reine Innenprovision). Hat nur der Käufer den Makler beauftragt (z.B. über einen Suchauftrag), zahlt auch nur der Käufer die Maklerprovision.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags oder Mietvertrags fällig. Sie muss vertraglich vereinbart sein, meist im Maklervertrag. Gem. § 656d BGB hat der Käufer vor Zahlung jedoch das Recht, vom Makler einen Nachweis zu verlangen, dass der Verkäufer die Provision schon beglichen hat.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar, doch in der Praxis bleibt sie meist auf ortsüblichem Niveau. Dies liegt zum einen an Premium-Anbietern, die durch überdurchschnittlichen Service einen Mehrwert bieten. Zum anderen führt der hohe Kostendruck bei Maklerketten dazu, dass beim Makler vor Ort oft nur ein geringer Anteil der Provision verbleibt.

Zudem handelt es sich bei der Maklerprovision um ein reines Erfolgshonorar – sie wird nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Im schlechtesten Fall erhält der Makler keine Vergütung. Diese Faktoren erklären, warum die Verhandlungsbereitschaft meist begrenzt ist.

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Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

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