Das Liquidationswertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn den vorhandenen baulichen Anlagen keine Rentierlichkeit mehr beigemessen kann und eine Umnutzung des Grundstücks angezeigt ist. Vereinfacht gesagt ist der Liquidationswert eines Grundstücks dann „Bodenwert minus Abrisskosten“.
Liquidationswertverfahren
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