Die „Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses“ (nach § 195 BauGB) bezieht sich auf eine Datenbank oder eine Sammlung von Informationen über die tatsächlich erzielten Kaufpreise für Immobilien in einer bestimmten Region oder Stadt. Diese Datenbank wird von einem Gutachterausschuss oder einer vergleichbaren Institution geführt und ist nur Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich, wie z.B. einem zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Die Kaufpreissammlung enthält Informationen zu den tatsächlichen Kaufpreisen von Immobilien, die in der Region gekauft und verkauft wurden und ist damit einer der zuverlässigsten Datenquellen für Immobilienbewertungen.
Kaufpreissammlung
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