Innenbereich

Im Bauplanungsrecht bezieht sich der Begriff „Innenbereich“ auf bestimmte Gebiete oder Zonen innerhalb einer Gemeinde oder Stadt, in denen das Bauen und die städtebauliche Entwicklung im Allgemeinen weniger strengen Beschränkungen und Vorschriften unterliegen. Der Innenbereich steht im Gegensatz zum „Außenbereich“. Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, von besonderer Bedeutung und kann erhebliche Auswirkungen auf Bauvorhaben und Entwicklungsprojekte haben.

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