Grundstücksgleiche Rechte

Ein grundstücksgleiches Recht ist ein dingliches Recht, das wie ein Grundstück behandelt wird. Grundstücksgleiche Rechte haben also starke Ähnlichkeit mit dem (Voll-)Eigentum an einem Grundstück: Sie sind besondere Nutzungs- oder Verfügungsrechte in Bezug auf ein Grundstück, das einem Dritten eingeräumt wird, ohne dass dieser das Eigentum am Grundstück besitzt. Diese Rechte ermöglichen es einer Person oder Organisation also, das Grundstück zu nutzen oder bestimmte Handlungen auf dem Grundstück möglichst unbeschränkt vorzunehmen – nur ist der Nutzer eben nicht der Grundstückseigentümer.

Was sind Beispiele für grundstücksgleiche Rechte?

Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Erbbaurechte, Bergwerkseigentum sowie Schiffeigentum. Nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört das Wohnungs- und Teileigentum (= Sonderform des Bruchteilseigentums).

Ist das Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht? 

Ja, das Erbbaurecht (umgangssprachlich: Erbpacht) ist eines der bekanntesten Beispiele für ein grundstücksgleiches Recht. Dabei verfügt der Erbbaurechtsnehmer über ein Grundstück, das nicht sein Eigentum ist. Er darf das Grundstück jedoch bebauen und nahezu uneingeschränkt nutzen während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags. Voraussetzung ist hierfür die Zahlung des Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer.

Kann man ein grundstücksgleiches Recht bewerten und verkaufen?

Ja, grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Erbbaurecht, können Gegenstand einer Immobilienbewertung sein, da sie am Markt veräußerbar oder vererbbar sind. Für gewöhnlich sind jedoch Wertabschläge im Vergleich zum Volleigentum einzukalkulieren.

 

Sie haben Fragen zu grundstücksgleichen Rechten wie z.B. dem Erbbaurecht? Wenn Sie eine professionelle Bewertung eines Erbbaurechts wünschen oder nach einem Immobilienmakler suchen, der Erfahrung im Verkauf von Erbbaurechten hat, wenden Sie sich gerne an unser Team!

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