Grunddienstbarkeiten sind ein Grundstück betreffende privatrechliche Verpflichtungen. Der Eigentümer eines anderen Grundstücks (= herrschendes Grundstück) kann auf bestimmte Weise auf ein anderes Grundstück (= dienendes Grundstück) zugreifen, diesem Vorgaben machen oder Unterlassungen durchsetzen. Es werden drei Formen der Grunddienstbarkeiten unterschieden: Benutzungsdienstbarkeit (z.B. Wegerecht), Unterlassungsdienstbarkeit (z.B. Bauverbot), Ausschlussdienstbarkeit (z.B. Pflicht zur Duldung sonst unzulässiger Immissionen).
Grunddienstbarkeiten
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