Gefälligkeitsgutachten

Ein Gefälligkeitsgutachten beschreibt eine unzulässige Form der Gutachtenerstellung, in dem legitime Beurteilungs- und Ermessensspielräume so ausgeschöpft werden, dass das Ergebnis in nur eine gewünschte Richtung zielt.

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Unsere Standorte

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Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

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Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

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