Erhaltungsrücklage

Die „Erhaltungsrücklage“ (im Volksmund: Instandhaltungsrücklage) ist eine finanzielle Reserve oder ein Fonds, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gebildet wird, um zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten für die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes oder der Anlage zu decken. In Deutschland ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben und in § 21 Abs. 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Die Erhaltungsrücklage dient dazu, langfristige Instandhaltungskosten und größere Reparaturprojekte zu finanzieren, die regelmäßig auftreten können, aber nicht ständig wiederkehren.

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