Entwicklungszustand des Bodens

Unter den Stufen des Städtebaus bzw. Entwicklungsstufen des Bodens versteht man gemäß § 3 ImmoWertV den städtebaulichen/bauplanungsrechtlichen Entwicklungszustand von Flächen und Grundstücken. Zu nennen sind Flächen der Land- oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land sowie sonstige Flächen.

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