Drittverwendungsmöglichkeit (Immobilie)

Die Drittverwendungsmöglichkeit einer Immobilie bezieht sich auf die Möglichkeit, eine Immobilie für einen (wirtschaftlichen) Zweck zu nutzen, der nicht mit ihrer ursprünglichen oder aktuellen Verwendung in Zusammenhang steht. Diese Nutzung kann dann als „Drittverwendung“ bezeichnet werden. Die Drittverwendungsmöglichkeit einer Immobilie ist entscheidend bei der Immobilienbewertung, da eine Immobilie ohne wirtschaftlichen Zweck kaum marktgängig ist und bei Banken für die Zwecke der Beleihung sogar zwingende Voraussetzung ist. Als Immobilien/Liegenschaften ohne Drittverwendung kommen Straßen, Brücken oder Friedhöfe infrage.

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