Unter „Bodenwert“ versteht man in der Immobilienbewertung grundsätzlich den Wert, den ein konkretes Grundstück besitzt, wenn es unbebaut und optimal genutzt ist oder wäre. Im Standardfall werden etwaig vorhandende bauliche Anlagen also nicht berücksichtigt bei der Bodenwertermittlung. Es wird auf das „nackte Grundstück“ fokussiert. Nur in drei Sonderfällen sind bauliche Anlagen bei der Bodenwertermittlung zu berücksichtigen: Bei einem erheblichen Abweichen der tatsächlichen von der maßgeblichen Nutzung (z.B. unterausgenutzte Grundstücke), bei bebauten Grundstücken im Außenbereich sowie bei einem alsbaldigen Abriss der baulichen Anlagen.
Bodenwert
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