Im Sachwertverfahren können mehrere Flächen-, Raum- oder sonstige Bezugseinheiten verwendet, um die durchschnittlichen Herstellungskosten (Normalherstellungskosten) zu ermitteln. In Frage kommen grundsätzlich die Maßstäbe Brutto-Grundfläche (BGF), Brutto-Rauminhalt (BRI) sowie die Wohnfläche (WF). Am üblichsten ist die Verwendung der BGF. Sprengnetter hingegen hat im Bereich der Wohnimmobilien (EFH/ZFH) auf die Wohnfläche umgestellt mit der Begründung, dass die Wohnfläche aus Sicht der Marktteilnehmer der alleinige Maßstab für die Objektgröße und den Wert der Immobilie ist. Dies deckt sich prinzipiell auch mit unserer Erfahrung als Immobilienvermittler. Ein großer Faktor für die Entwicklung dürfte auch die zunehmende Verfügbarkeit von kostenfreien Online-Bewertungen im Internet sein. Die durchschnittlichen Quadratmeterpreise werden dort in aller Regel je m²/Wohnfläche angegeben.
Bezugseinheit für das Sachwertverfahren (Immobilienbewertung)
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