Immobiliengutachten sind oft bei Betreeungsangelegenheit erforderlich für das Betreuungsgericht, da der Betreuer durch ein Marktwertgutachten seine wirtschaftlich vernünftige Handlungsweise in Verwertungsfällen wie beim Verkauf eines Grundstücks gegenüber dem Betreuungsgericht darlegen kann.
Betreuungsangelegenheiten (Immobilien)
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