Eine besonders ausgefallene Architektur kann einfließen in die Immobilienbewertung und wird anhand einer freien sachverständigen Schätzung vorgenommen. Orientierung bieten kann dabei die öffentliche Wahrnehmung bestimmter architektonischer Stile als positiv oder positiv sowie die Frage, wie sich der Stil einfügt in die Umgebung (z.B. ländliche oder urbane Lage). Berücksichtigen lässt sich eine besondere Architektur in den Erträgen (z.B. ggf. höhere erzielbare Mieten in einem Stararchitekten-Wohnhaus), in höheren Herstellungskosten oder durch begründete Zu- oder Abschläge am Ende der Wertermittlung, also am vorläufigen Verfahrenswert. Der Vorteil hierbei ist, dass der Gutachtenleser dann selbst entscheiden kann, ob er den Zu- oder Abschlag bei seinen Immobilienentscheidungen berücksichtigen möchte oder nicht.
besondere Architektur
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